
Abfindung
Sobald man von Abfindung spricht, bedeutet dies eine unikale Löhnung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen. Zusammenfassend sind das Geldlöhnungen von Vermögensgegenständen oder deren Abgebung. Mit der einmaligen Schadensersatzlöhnung hat eine Entschädigung jedoch nichts zu tun und ist klar hiervon zu distinguieren. Es existieren unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche des Rechts, die man bei Bezahlung einer Entschädigung trennen muss. Zum Einen wäre dies das Privatrecht, in dem Abfindungen bezahlt werden, wenn man aus einer Gesellschaft rücktritt, z. B. bei einem Konflikt. Gleichfalls bei familienrechtlichen Alimentenanrechten und bei haftpflichts- und versicherungsrechtlichen Anrechten.
Da wird eine Abfindung gelöhnt
Darüber hinaus gibt es das Arbeitsrecht. Da wird eine Abfindung gelöhnt, wenn ein Mitarbeiter ein Arbeitsverhältnis beendigt. Zudem stellt die Abfindung hier eine Sonderlöhnung dar und keine Rückvergütung. Im Sozialrecht bekommt man eine Abfindung als vorläufige Altersrente, bei manchen Auslandsrenten ebenso wie bei der Witwen-Rente bei Wiederverheiratung. Zum Schluss gibts dann außerdem das Aktienrecht, bei dem man eine Abfindung empfängt, sobald eine Gruppe in eine weitere einbezogen wird.
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